Dennis Riehle

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Beratung mit Handicap

Aktuelles aus Sozialrecht und Sozialpolitik


 


Liebe Besucher!


Herzlich willkommen bei der "Beratung mit Handicap", mit der wir Menschen mit und ohne Beeinträchtigung die Hand reichen möchten.


Rund zehn Millionen Menschen leben in Deutschland mit einer Behinderung. Sie sind durch chronische Erkrankung oder eine angeborene Beeinträchtigung dauerhaft in ihrer Teilhabe am Alltagsleben eingeschränkt, weshalb es Aufgabe der Politik und der Gesellschaft ist, entsprechende Nachteilsausgleiche zu gewähren und Hürden in der Partizipation am zivilen Miteinander abzubauen. Die Möglichkeiten der Mitwirkung an einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Dasein von Personen mit Handicap sind durch zahlreiche internationale und staatliche Konventionen geregelt. Trotzdem gibt es weiterhin an vielen Stellen entsprechenden Nachholbedarf. Wir wollen einen Beitrag leisten, damit behinderte Mitbürger gut informiert und aufgeklärt ihre Rechte beanspruchen können.


Unser Motto: Beratung von Behinderten für Behinderte!


Denn im Golf gilt das Handicap als Ausweis des Spielpotenzials und des Könnens!



Neuigkeiten


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13.04.2023

Behinderung bleibt eines der größten Risiken für manifestierte Armut!

Pressemitteilung vom 13.04.2023
Beratungsstelle fordert bundesweites Behindertengeld als gebündelten Nachteilsausgleich

Nicht erst seit Inflation und Energiekrise ist klar: Menschen mit Behinderung gehören überdurchschnittlich häufig zu denjenigen Personen, die am stärksten von einer manifestierten Armut bedroht sind. Auf diese Tatsache macht die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ aufmerksam und fordert eine radikale Neuausrichtung und Umgestaltung von Nachteilsausgleichen für behinderte Personen, besonders auch für diejenigen, die bislang von den vornehmlich auf Einkommenssteuerpflichtige fokussierten Steuerpauschbeträgen nicht profitieren können. Der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Sozialberater Dennis Riehle (Konstanz) erklärt hierzu entsprechend: „Wer in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann ihn vor allem nutzen, wenn er eine jährliche Steuererklärung abgibt. Dann werden ihm außergewöhnliche Belastungen zugeschrieben und die entsprechende Steuerschuld kann sich ein wenig reduzieren. Doch die allermeisten Menschen mit Beeinträchtigung kommen nicht in den Genuss von diesen Maßnahmen, weil sie ein geringeres Einkommen als den Grundfreibetrag beziehen und damit überhaupt keine Berührung mit dem Finanzamt haben, das ihnen Ausgleiche gewähren könnte. Insofern geht die derzeitige Regelung in weiten Teilen an der Realität vorbei und muss dringend reformiert werden“.

„Dass derzeit so viele behinderte Menschen in die Armutsfall geraten, hat unter anderem etwas damit zu tun, dass sie zu der ohnehin schon am schlechtesten bezahltesten Gruppe in der Bevölkerung gehören, denn sie sind oftmals in Werkstätten für behinderte Menschen oder aufgrund ihrer chronischen Erkrankung lediglich in Teilzeitjobs beschäftigt. Den Lohn müssen sie oft mit sozialen Leistungen aufstocken und zählen insofern zur Unterschicht, obwohl sie doch einen wirtschaftlichen Beitrag für diese Gesellschaft leisten. Schon allein deshalb scheint es nötig, ein besonderes Augenmerk auf sie zu legen und sie stärker als bislang zu entlasten. Die momentane Gesetzeslage ist unter den oben beschriebenen Gesichtspunkten für viele Personen mit einer Beeinträchtigung diskriminierend, weil sie den Nutzen überhaupt nicht in Anspruch nehmen und keine finanziellen Erleichterungen spüren können. Daher muss dringend überlegt werden, ob es denn nicht endlich an der Zeit ist, für Menschen mit Handicap ein bundesweit einheitliches Behindertengeld einzuführen, das unabhängig der Steuerpflicht ausbezahlt wird und als Pauschale die Mehraufwendungen abfedert, die den Betroffenen durch zusätzliche Investitionen aufgrund ihrer Behinderung entstehen, beispielsweise in Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen oder zur Teilhabe am Berufsleben“, erläutert der 37-jährige Psychologische Berater vom Bodensee, der selbst schwerbehindert ist.

Riehle stellt fest, dass die von seiner Anlaufstelle beratene Klientel in den Überlegungen der „Ampel“-Koalition bislang zu kurz kam: „Während – richtigerweise – für Empfänger von Transferleistungen Einmalzahlungen gewährt sind, wurde nicht bedacht, dass behinderte Menschen weitaus höhere Zusatzausgaben haben als der gesunde Bürgergeld- oder Sozialhilfebezieher. Diesem Umstand ist nicht genügend Rechnung getragen worden. Viel eher wurde bei manch einer Gießkannenaktion schlicht nicht berücksichtigt, dass Menschen mit Handicap doppelt und dreifach unter der Teuerung leiden. Auch bei der Energie haben sie ganz erhebliche Mehrausgaben, beispielsweise für elektrische Heilmittel und Hilfsgeräte. Nicht alles davon wird durch die Krankenkasse aufgefangen – und auch nicht jeder behinderte Mensch ist gleichzeitig auf eine Pflege angewiesen, aufgrund dessen entsprechende Aufwendungen erstattet würden. Es scheint mir, als würden fast zehn Millionen Deutsche in ihrer besonderen Lebenslage vergessen. Bei ihnen kommt neben der grundsätzlichen Bedürftigkeit aufgrund fehlenden oder unzureichenden Einkommens eine verschärfte und prekäre Wirtschaftssituation hinzu, die mittlerweile immer öfter eine echte Partizipation am gesellschaftlichen und sozialen Leben verhindert. Die mir als Coach geschilderten Beispiele sind beklemmend und machen deutlich, dass es nun einer Lösung für sie bedarf“.

Die kostenlose Sozialberatung ist unter www.beratung-riehle.de erreichbar.



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Kostenlose Beratung (bundesweit)


Daher biete ich als ausgebildeter Professioneller Psychosozialer und Integrationsberater, der in Rechtsfragen und in Prävention und Digitaler Gesundheitsförderung zertifiziert ist, diese ehrenamtliche Dienstleistung für Betroffene und Angehörige bundesweit kostenlos. Durch eine eigene Schwerbehinderung kann ich die Sichtweise von Menschen mit einem Handicap gut einnehmen und versuche, sie empathisch, lösungsorientiert und niederschwellig zu beraten.



Typische Fragestellungen können dabei sein:


  • Wie gehe ich mit meiner Behinderung im Alltag um?
  • Was muss meine Krankenkasse bezahlen, welche Rechte habe ich?
  • Habe ich Anspruch auf Schwerbehinderteneigenschaft?
  • Besteht Pflegebedürftigkeit, bekomme ich Erwerbsminderungsrente?
  • Kann ich berufliche oder medizinische Rehabilitation beantragen?
  • Welche sozialen Leistungen stehen mir bei krankheitsbedingter Arbeitslosigkeit, Bedürftigkeit und in außergewöhnlichen Lebenslagen zu?
  • Welche Erleichterungen am Arbeitsplatz gibt es für mich?
  • Wen beziehe ich in meine Krankheitsgeschichte mit ein?
  • Welche Rechte habe ich als behinderter Mensch gegenüber Versicherungen? 
  • Welche Ansprüche bestehen für mich bei Bildung und Gesundheit?
  • Was ist ein „Persönliches Budget“?
  • Was sind Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht?
  • Wohin wende ich mich, wenn ich in Werkstätten oder Heimen Probleme habe?
  • Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen gibt es für mich?
  • Wie reagiere ich auf etwaige psychische Begleiterscheinungen der Behinderung?
  • Wie finde ich den passenden Mediziner und die beste therapeutische Begleitung?
  • Welche Verfügungen und Vollmachten braucht es für den Ernstfall?
  • Wie sieht die Begleitung von behinderten Menschen im Seniorenalter aus?
  • Wie ernähre ich mich bei einer Behinderung richtig?
  • Wie verhalte ich mich mit meiner Behinderung gegenüber Familie und Freunden? 
  • Welche Rechte habe ich im Job und gegenüber dem Arbeitgeber?
  • Welche niederschwelligen Angebote (z.B. Selbsthilfegruppen) gibt es in meiner Nähe?


Melden Sie sich unter der Mail-Adresse: info@beratung-riehle.de.


Sie können auch das Kontaktformular nutzen.

Bitte beachten Sie: Die Mailberatung ersetzt keine medizinische oder therapeutische Auskunft und kann lediglich eine rechtliche Information ohne juristische Einzelfallprüfung bieten (Allgemeine Sozialgesetzaufklärung, keine Rechtsdienstleistung).
 


Unsere Ziele


1. Gesundheit

Gemäß Artikel 25 UN-Behindertenrechtskonvention stellen die Vertragsstaaten die Anerkennung des „Rechts von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ sicher und fördern die Umsetzung von medizinischer Teilhabe von beeinträchtigten Personengruppen. Hierunter verstehen wir äquivalent zum Vertragstext:


  • Problemloser Zugang zu allen Gesundheitsdienstleistungen.
  • Inanspruchnahme von Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen, welche geeignet erscheinen, Behinderung und chronischer Erkrankung vorzubeugen.
  • Medizinische Leistungen, die zur Behandlung und Kurierung von Erkrankungen und Behinderungen des Einzelnen individuell bedurft werden.
  • Niederschwelligkeit einer ärztlichem, therapeutischen und heilkundlichen Versorgung in allen Regionen des Staatsgebietes, Stadt und Land.
  • Gemeindenahe Versorgungsangebote der zweiten und dritten Säule des Gesundheitswesens, inklusive Selbsthilfe, Beratung und Gesundheitsförderung.
  • Umfassende Aufklärung und Information über alle Angebote der öffentlichen und privaten Gesundheitsfürsorge und erleichterter Zugang zur sozialen Absicherung, beispielsweise Kranken- und Lebensversicherung, Rehabilitation und Heilwesen.
  • Hinwirkung auf ertüchtigende Maßnahmen des Gesundheitswesens zur Stärkung von Autonomie und Menschenwürde von behinderten Personen.
  • Angemessene und sozialverträgliche Erlangung von Gesundheitsschutz durch barrierefreie Nutzung von allen kranken- und pflegeversichernden Angeboten.
  • Möglichmachung der Inanspruchnahme von notwendiger Ernährung und Medikation in Anlehnung an den individuellen Bedarf durch die Behinderung.


2. Arbeit


In Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention werden die Vertragsstaaten entsprechend verpflichtet, „das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“ anzuerkennen. Im Hinblick auf die dortigen Ausführungen muss der deutsche Gesetzgeber insbesondere auf folgende Ziele hinarbeiten:


  • Ermöglichung von Arbeit für alle behinderten Menschen, die für das Auskommen zum Lebensunterhalt ausreichend ist. Dies bedeutet die Öffnung des allgemeinen und geschützten Arbeitsmarktes für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, ohne Barrieren durch entsprechende Regelungen der Diskriminierung und Ausgrenzung jenes Personenkreises von generell üblichen Jobangeboten.
  • Sicherstellung der freien Wahl des Berufes und der Arbeitsstelle.
  • Gleiche Bedingungen für die Erlangung und Durchführung von Arbeitsplätzen.
  • Förderung des Gesundheitsschutzes und Maßnahmen zur Erhaltung des Wohlbefindend behinderter Menschen am Arbeitsplatz.
  • Sicherungsmaßnahmen zur Weiterbeschäftigung bei Eintritt von Erkrankung oder Behinderung in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis.
  • Chancengleichheit und gleichwertige Bedingungen im Auswahlverfahren und bei Aufstieg innerhalb eines Berufsverhältnisses und entsprechender Positionen.
  • Unterbindung von Missständen am Arbeitsplatz, die die Integration verhindern.
  • Zugeschnittene Maßnahmen zur Förderung der Arbeitssuche und des Erwerbserhalts bei Arbeitslosigkeit oder drohender Entlassung.
  • Ermöglichung von Selbstständigkeit und Unternehmertum.
  • Bevorzugte Einstellung von behinderten Menschen im öffentlichen Sektor.
  • Anreize und Unterstützung für die Privatwirtschaft zur Beschäftigung von behinderten Menschen in der freien Arbeitswelt.
  • Sicherstellung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Förderung des Austauschs zwischen behinderten und nichtbehinderten Arbeitsnehmern und Beschäftigten in und außerhalb des Berufsfeldes.
  • Ermöglichung einer umfassenden Wiedereingliederung von behinderten Menschen durch das Angebot schützender Arbeitsverhältnisse in eigens dafür vorgesehenen Werkstätten und Berufsförderungseinrichtungen sowie mithilfe geeigneter Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation.


3. Bildung

Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umschreibt die besonderen Herausforderungen der Vertragsstaaten, das „Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung“ anzuerkennen. Aus unserer Sicht sehen wir im Hinblick auf die dort ausgeschriebenen Ziele die Notwendigkeit folgender Gesetzesvorhaben:


  • Anrecht auf Zugang zu einem integrativen und durchlässigen Bildungssystem.
  • Behinderten Menschen ist lebenslanger Zugang zum Lernen zu garantieren.
  • Ausgestaltung der Bildung zur Verwirklichung des behinderten Menschen in seinem persönlichen Selbstwertgefühl, in Würde und dem eigenen Verständnis auf Umsetzung von Lebensplanungen durch die Inanspruchnahme von Lernen.
  • Zielgerichtete Bildung mit dem Fokus auf die Unterrichtung über die grundlegenden Menschenrechte, Grundfreiheiten und Individualität.
  • Förderung von Begabungen und Kreativität, gemessen an der jeweils eigenen Entwicklungsgeschwindigkeit des behinderten Menschen.
  • Verhinderung von Hürden zur Inanspruchnahme eines entgeltlosen und allgemein zugänglichen Grundschulunterrichts und einer weiterführenden Schulbildung.
  • Ermöglichung des gemeinsamen Lernens von behinderten und nichtbehinderten Schülern in einem anspruchsvollen, qualitativen und integrativen Unterricht.
  • Bereitstellung von erleichternden Maßnahmen zur Möglichmachung einer Teilnahme am allgemeinbildenden Unterricht für behinderte Menschen.
  • Durchsetzung eines inklusiven und integrativen Lernens auf allen Ebenen des staatlichen und privaten Schulwesens.
  • Minderung von sozialen Hürden, die die Eingliederung von behinderten Schülern in einen Regelunterrichtung unterbinden würden.
  • Vermittlung von Lebenspraxis und Alltagskompetenz für das auf den behinderten Menschen zugeschnittene Daseinsumfeld.
  • Fokussierung des Unterrichts auf Inhalte, die die Teilhabe des behinderten Schülers an der Gemeinschaft aller Menschen ermöglicht.
  • Bereitstellung von Bildung, die das Erlernen von alternativen Kommunikationswegen wie Blindenschrift umfasst.
  • Anreize an die integrativen Bildungsträger zur Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen zum Erwerb der Gebärdensprache.
  • Ermöglichung von Fertigkeiten, die das Selbstverständnis von taubblinden, gehörlosen, blinden und anderen Menschen mit Behinderung fördern.
  • Gleichberechtigte Vermittlung von Identitäten behinderter und nichtbehinderter Schüler in allen Schulformen und Unterrichtsvarianten.
  • Schulung aller Lehrkräfte in einer integrativen Pädagogik.
  • Förderung von Maßnahmen zur Einstellung behinderter Lehrkräfte in allen Schulen und Einrichtungen der beruflichen und Erwachsenenbildung.
  • Abschaffung von Zugangsbeschränkungen, die den gleichberechtigten Erwerb von Abschlüssen an allgemeinbildenden, Hoch- und Fachschulen für behinderte Menschen beeinträchtigen oder gar zu einer Exklusion beitragen würden.


Politische Forderungen


• Überarbeitung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze und des Schwerbehindertenrechts (Aktualisierte Definition der Merkzeichen, erleichterte Gleichstellung, Überprüfung der Einzel-GdB, transparente Ermittlung des Gesamt-GdB...).


• Ableitung aus dem Bundesverfassungsgerichts-Urteils: Ethische und politische Betrachtung des Schutzes von behinderten Menschen.


• Ausweitung von Nachteilsausgleichen (strikte Anerkennung im Bildungsbereich und am Arbeitsplatz, stärkere Fokussierung auf nicht-steuerrechtliche Aspekte, verbindliche Wirksamkeit im kulturellen und sozialen Dasein.).


• Bessere Durchlässigkeit in der beruflichen Ausbildung und Teilhabe (z.B. erleichterter Übergang aus WfbM in die reguläre Arbeitswelt.).


• Wahrung des Lebensschutzes (keine Lockerung der Abtreibungsregelungen, kritische Haltung zu PID usw., Selbstbestimmung am Ende des Lebens..).


• Stärkung der Rechte von Behinderten bei Beistellung eines Betreuers oder Stellvertreters (Sicherung des Willens des Behinderten durch Begleitung statt Repräsentanz).


• Leichte Sprache, große Buchstaben und Blindenschrift als obligatorische Angebote in der öffentlichen Verwaltung, Justiz, Medien und der privatwirtschaftlichen Werbung.


• Gleichstellung in der Geschäftsfähigkeit (Überarbeitung von §§ 104 und 105 BGB).


• Verpflichtung der Verfassungsorgane zur geeigneten Antidiskriminierungsarbeit.


• Sicherung eines soziokulturellen Lebensstandards für Behinderte.


• Erweiterung der Definition von Barrierefreiheit auf die generelle Infrastruktur.


• Erklärung der Inklusion zur Normalität im schulischen und beruflichen Bildungsbereich.


• Verringerung der Hürden zur Nutzung von Förderbedarfen und Integrationshilfe.


• Sanktionierung von Verhinderung des Zugangs für Behinderte zum ersten Arbeitsmarkt.


• Altersversorgung und soziales Existenzminimum in Behinderteneinrichtungen.


• Aktualisierung und Ausdehnung des Behindertenbegriffs.


• Generalisierter Anspruch auf Wahlrecht und Wählbarkeit.


• Vereinfachter Zugang zur Rehabilitationsleistungen.



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Notfallversorgung muss wohnortnah gewährleistet bleiben!

Berichterstattung von "lifePR" am 16.05.2023



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