Dennis Riehle

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Beratung mit Handicap

Aktuelles aus Sozialrecht und Sozialpolitik

 


Links und Pressemitteilungen: siehe unten.


Liebe Besucher!


Herzlich willkommen bei der "Beratung mit Handicap", mit der wir Menschen mit und ohne Beeinträchtigung die Hand reichen möchten.


Rund zehn Millionen Menschen leben in Deutschland mit einer Behinderung. Sie sind durch chronische Erkrankung oder eine angeborene Beeinträchtigung dauerhaft in ihrer Teilhabe am Alltagsleben eingeschränkt, weshalb es Aufgabe der Politik und der Gesellschaft ist, entsprechende Nachteilsausgleiche zu gewähren und Hürden in der Partizipation am zivilen Miteinander abzubauen. Die Möglichkeiten der Mitwirkung an einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Dasein von Personen mit Handicap sind durch zahlreiche internationale und staatliche Konventionen geregelt. Trotzdem gibt es weiterhin an vielen Stellen entsprechenden Nachholbedarf. Wir wollen einen Beitrag leisten, damit behinderte Mitbürger gut informiert und aufgeklärt ihre Rechte beanspruchen können.


Unser Motto: Beratung von Behinderten für Behinderte!


Denn im Golf gilt das Handicap als Ausweis des Spielpotenzials und des Könnens!



Neuigkeiten aus Sozialrecht und Sozialpolitik


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08.03.2023

Viele Beschwerden über Heime und Psychiatrien

Pressemitteilung vom 08.03.2023
Sozialberater: „Interessen behinderter Menschen müssen im stationären Bereich besser geschützt werden!“

Die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ verzeichnet eine Zunahme bei der sie erreichenden Zahl von Beschwerden über Heime und Psychiatrien, in denen Menschen mit Behinderung oftmals nicht den Respekt und die Wertschätzung erfahren, wie es einem ethischen Umgang angemessen wäre. Diese Feststellung unterstreicht der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle, den allein in den vergangenen drei Monaten 27 Nachrichten von Betroffenen und Angehörigen erreichten, die sich nach Möglichkeiten erkundigten, gegen Missstände entsprechend vorzugehen und passende Aufsichtsbehörden einzuschalten: „Oftmals geht es um Bevormundung der behinderten Menschen, denen soziale Leistungen oder pflegerische Betreuung verwehrt oder nur in unzureichender Weise zur Verfügung gestellt werden. Aber auch das Thema der Zwangsmedikation taucht immer wieder auf und beschäftigt uns gerade im Blick auf manch eine psychiatrische Klinik sehr. Die Bedürfnisse und Interessen dieser Personen werden oftmals völlig vernachlässigt. Und nicht zuletzt gibt es immer wieder Grund, von einer strukturellen Diskriminierung zu sprechen – gerade dann, wenn zum Beispiel keinerlei Anstrengung unternommen wird, die Patienten zu fördern. Nicht selten kommt die Unterbringung in einer stationären Einrichtung dann einer Verwahrung gleich. Ruhigstellung und möglichst wenig Aufwand mit ihrer Versorgung sind dabei inbegriffen“.

Häufig habe diese Situation etwas mit der Personalnot in Heimen und Psychiatrien zu tun: „Es bleibt einfach keine Zeit, sich mit dem einzelnen Individuum auseinanderzusetzen. Dabei haben behinderte Menschen Anspruch darauf, dass sie adäquat therapiert und nicht wie eine Ware behandelt werden. Besonders, wenn Betroffene ihre Wünsche nicht mehr ausreichend artikulieren oder den Pflegekräften mitteilen können, stellt sich die Lage als schwierig dar. Denn proaktives Handeln der Beschäftigten in diesen Häusern sehen wir nicht allzu oft. Da wird eher der Weg des geringsten Widerstandes gegangen. Und das gilt vor allem, wenn es keinerlei Angehörigen oder Bezugspersonen mehr gibt, die sich stellvertretend für ihre Nächsten einsetzen. Der Anspruch auf eine rechtliche Betreuung ist vielen behinderten Menschen in Heimen und Psychiatrien nicht genügend bekannt, sodass sie meist niemanden haben, der für sie repräsentativ eintritt oder sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen einsetzt. Assistenzleistungen werden nicht bewilligt, niemand findet sich, entsprechende Anträge zu stellen. Viele Heime und Kliniken sind einfach überfordert und am Limit ihrer Kräfte. Ich will niemandem Absicht oder Böswilligkeit unterstellen. Der Aufwand, neben der Unterbringung und einer grundlegenden Versorgung auch noch psychosoziale Unterstützung zu leisten und auf jedes Anliegen einzugehen, dafür fehlt es an Ressourcen und Geduld. Viele Betroffene hätten zudem ein Recht auf mehr Sozialleistungen, Nachteilsausgleiche, pflegerische und Existenzsicherung für die Zeit der stationären Unterbringung. Würden diese auch genutzt, käme das auch den Einrichtungen zugute“, so der Sozialberater.

Riehle erklärt außerdem, dass viele Betroffene nicht über ihre Rechte Bescheid wüssten: „Da lassen leider viele Menschen Dinge über sich geschehen, die man eigentlich nicht erdulden muss. Gerade als Person mit Handicap steht man unter einem besonderen Schutz unserer Verfassung. Ich will nicht Einzelfälle an Misshandlungen pauschalisieren, aber es gibt immer wieder Berichte von Zuständen, die man sich in Deutschland eigentlich nicht vorstellen kann. Da werden nicht nur Rechte vorenthalten, sondern es findet gezielte Entwürdigung von Menschen statt. Und wenn es niemanden gibt, der beim Patientenvertreter, beim Behindertenbeauftragten oder der entsprechenden Kommunal- oder Landesbehörde darauf aufmerksam macht, wer soll dann derartige Probleme aufdecken?“. Riehle fordert mehr und öfter unangekündigte Visiten der zuständigen Aufsichtskommissionen, aber auch aufsuchende Arbeit der jeweiligen Heimfürsprecher: „Sie müssen sich regelmäßig bei den Menschen erkundigen, ob alles in Ordnung ist und unabhängige und beratende Unterstützung leisten. Dafür bedarf es angemessener Aufwandsentschädigungen für dieses wichtige Ehrenamt“. Gleichzeitig müssten Schiedsstellen gestärkt werden, um Konflikte zwischen Heimbewohnern und der Einrichtungsleitung möglichst konstruktiv, lösungsorientiert und zielführend zu moderieren: „Wer nicht mehr oder vorübergehend kaum noch in der Position ist, seine Interessen zu verteidigen, muss Anspruch auf ein geregeltes Verfahren haben, das im Zweifel begangene Fehler benennt und die Mangelsituation beseitigt. Gerade hilflose und schwer beeinträchtige Menschen brauchen eine Stimme“, so der Psychologische Berater abschließend.

Die Beratung mit Handicap ist bundesweit kostenlos für jeden unter www.beratung-riehle.de erreichbar.



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Kostenlose Beratung (bundesweit)


Daher biete ich als ausgebildeter Professioneller Psychosozialer und Integrationsberater, der in Rechtsfragen und in Prävention und Digitaler Gesundheitsförderung zertifiziert ist, diese ehrenamtliche Dienstleistung für Betroffene und Angehörige bundesweit kostenlos. Durch eine eigene Schwerbehinderung kann ich die Sichtweise von Menschen mit einem Handicap gut einnehmen und versuche, sie empathisch, lösungsorientiert und niederschwellig zu beraten.



Typische Fragestellungen können dabei sein:


  • Wie gehe ich mit meiner Behinderung im Alltag um?
  • Was muss meine Krankenkasse bezahlen, welche Rechte habe ich?
  • Habe ich Anspruch auf Schwerbehinderteneigenschaft?
  • Besteht Pflegebedürftigkeit, bekomme ich Erwerbsminderungsrente?
  • Kann ich berufliche oder medizinische Rehabilitation beantragen?
  • Welche sozialen Leistungen stehen mir bei krankheitsbedingter Arbeitslosigkeit, Bedürftigkeit und in außergewöhnlichen Lebenslagen zu?
  • Welche Erleichterungen am Arbeitsplatz gibt es für mich?
  • Wen beziehe ich in meine Krankheitsgeschichte mit ein?
  • Welche Rechte habe ich als behinderter Mensch gegenüber Versicherungen? 
  • Welche Ansprüche bestehen für mich bei Bildung und Gesundheit?
  • Was ist ein „Persönliches Budget“?
  • Was sind Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht?
  • Wohin wende ich mich, wenn ich in Werkstätten oder Heimen Probleme habe?
  • Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen gibt es für mich?
  • Wie reagiere ich auf etwaige psychische Begleiterscheinungen der Behinderung?
  • Wie finde ich den passenden Mediziner und die beste therapeutische Begleitung?
  • Welche Verfügungen und Vollmachten braucht es für den Ernstfall?
  • Wie sieht die Begleitung von behinderten Menschen im Seniorenalter aus?
  • Wie ernähre ich mich bei einer Behinderung richtig?
  • Wie verhalte ich mich mit meiner Behinderung gegenüber Familie und Freunden? 
  • Welche Rechte habe ich im Job und gegenüber dem Arbeitgeber?
  • Welche niederschwelligen Angebote (z.B. Selbsthilfegruppen) gibt es in meiner Nähe?


Melden Sie sich unter der Mail-Adresse: info@beratung-riehle.de.


Sie können auch das Kontaktformular nutzen.

Bitte beachten Sie: Die Mailberatung ersetzt keine medizinische oder therapeutische Auskunft und kann lediglich eine rechtliche Information ohne juristische Einzelfallprüfung bieten (Allgemeine Sozialgesetzaufklärung, keine Rechtsdienstleistung).
 


Unsere Ziele


1. Gesundheit

Gemäß Artikel 25 UN-Behindertenrechtskonvention stellen die Vertragsstaaten die Anerkennung des „Rechts von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ sicher und fördern die Umsetzung von medizinischer Teilhabe von beeinträchtigten Personengruppen. Hierunter verstehen wir äquivalent zum Vertragstext:


  • Problemloser Zugang zu allen Gesundheitsdienstleistungen.
  • Inanspruchnahme von Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen, welche geeignet erscheinen, Behinderung und chronischer Erkrankung vorzubeugen.
  • Medizinische Leistungen, die zur Behandlung und Kurierung von Erkrankungen und Behinderungen des Einzelnen individuell bedurft werden.
  • Niederschwelligkeit einer ärztlichem, therapeutischen und heilkundlichen Versorgung in allen Regionen des Staatsgebietes, Stadt und Land.
  • Gemeindenahe Versorgungsangebote der zweiten und dritten Säule des Gesundheitswesens, inklusive Selbsthilfe, Beratung und Gesundheitsförderung.
  • Umfassende Aufklärung und Information über alle Angebote der öffentlichen und privaten Gesundheitsfürsorge und erleichterter Zugang zur sozialen Absicherung, beispielsweise Kranken- und Lebensversicherung, Rehabilitation und Heilwesen.
  • Hinwirkung auf ertüchtigende Maßnahmen des Gesundheitswesens zur Stärkung von Autonomie und Menschenwürde von behinderten Personen.
  • Angemessene und sozialverträgliche Erlangung von Gesundheitsschutz durch barrierefreie Nutzung von allen kranken- und pflegeversichernden Angeboten.
  • Möglichmachung der Inanspruchnahme von notwendiger Ernährung und Medikation in Anlehnung an den individuellen Bedarf durch die Behinderung.


2. Arbeit


In Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention werden die Vertragsstaaten entsprechend verpflichtet, „das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“ anzuerkennen. Im Hinblick auf die dortigen Ausführungen muss der deutsche Gesetzgeber insbesondere auf folgende Ziele hinarbeiten:


  • Ermöglichung von Arbeit für alle behinderten Menschen, die für das Auskommen zum Lebensunterhalt ausreichend ist. Dies bedeutet die Öffnung des allgemeinen und geschützten Arbeitsmarktes für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, ohne Barrieren durch entsprechende Regelungen der Diskriminierung und Ausgrenzung jenes Personenkreises von generell üblichen Jobangeboten.
  • Sicherstellung der freien Wahl des Berufes und der Arbeitsstelle.
  • Gleiche Bedingungen für die Erlangung und Durchführung von Arbeitsplätzen.
  • Förderung des Gesundheitsschutzes und Maßnahmen zur Erhaltung des Wohlbefindend behinderter Menschen am Arbeitsplatz.
  • Sicherungsmaßnahmen zur Weiterbeschäftigung bei Eintritt von Erkrankung oder Behinderung in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis.
  • Chancengleichheit und gleichwertige Bedingungen im Auswahlverfahren und bei Aufstieg innerhalb eines Berufsverhältnisses und entsprechender Positionen.
  • Unterbindung von Missständen am Arbeitsplatz, die die Integration verhindern.
  • Zugeschnittene Maßnahmen zur Förderung der Arbeitssuche und des Erwerbserhalts bei Arbeitslosigkeit oder drohender Entlassung.
  • Ermöglichung von Selbstständigkeit und Unternehmertum.
  • Bevorzugte Einstellung von behinderten Menschen im öffentlichen Sektor.
  • Anreize und Unterstützung für die Privatwirtschaft zur Beschäftigung von behinderten Menschen in der freien Arbeitswelt.
  • Sicherstellung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Förderung des Austauschs zwischen behinderten und nichtbehinderten Arbeitsnehmern und Beschäftigten in und außerhalb des Berufsfeldes.
  • Ermöglichung einer umfassenden Wiedereingliederung von behinderten Menschen durch das Angebot schützender Arbeitsverhältnisse in eigens dafür vorgesehenen Werkstätten und Berufsförderungseinrichtungen sowie mithilfe geeigneter Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation.


3. Bildung

Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umschreibt die besonderen Herausforderungen der Vertragsstaaten, das „Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung“ anzuerkennen. Aus unserer Sicht sehen wir im Hinblick auf die dort ausgeschriebenen Ziele die Notwendigkeit folgender Gesetzesvorhaben:


  • Anrecht auf Zugang zu einem integrativen und durchlässigen Bildungssystem.
  • Behinderten Menschen ist lebenslanger Zugang zum Lernen zu garantieren.
  • Ausgestaltung der Bildung zur Verwirklichung des behinderten Menschen in seinem persönlichen Selbstwertgefühl, in Würde und dem eigenen Verständnis auf Umsetzung von Lebensplanungen durch die Inanspruchnahme von Lernen.
  • Zielgerichtete Bildung mit dem Fokus auf die Unterrichtung über die grundlegenden Menschenrechte, Grundfreiheiten und Individualität.
  • Förderung von Begabungen und Kreativität, gemessen an der jeweils eigenen Entwicklungsgeschwindigkeit des behinderten Menschen.
  • Verhinderung von Hürden zur Inanspruchnahme eines entgeltlosen und allgemein zugänglichen Grundschulunterrichts und einer weiterführenden Schulbildung.
  • Ermöglichung des gemeinsamen Lernens von behinderten und nichtbehinderten Schülern in einem anspruchsvollen, qualitativen und integrativen Unterricht.
  • Bereitstellung von erleichternden Maßnahmen zur Möglichmachung einer Teilnahme am allgemeinbildenden Unterricht für behinderte Menschen.
  • Durchsetzung eines inklusiven und integrativen Lernens auf allen Ebenen des staatlichen und privaten Schulwesens.
  • Minderung von sozialen Hürden, die die Eingliederung von behinderten Schülern in einen Regelunterrichtung unterbinden würden.
  • Vermittlung von Lebenspraxis und Alltagskompetenz für das auf den behinderten Menschen zugeschnittene Daseinsumfeld.
  • Fokussierung des Unterrichts auf Inhalte, die die Teilhabe des behinderten Schülers an der Gemeinschaft aller Menschen ermöglicht.
  • Bereitstellung von Bildung, die das Erlernen von alternativen Kommunikationswegen wie Blindenschrift umfasst.
  • Anreize an die integrativen Bildungsträger zur Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen zum Erwerb der Gebärdensprache.
  • Ermöglichung von Fertigkeiten, die das Selbstverständnis von taubblinden, gehörlosen, blinden und anderen Menschen mit Behinderung fördern.
  • Gleichberechtigte Vermittlung von Identitäten behinderter und nichtbehinderter Schüler in allen Schulformen und Unterrichtsvarianten.
  • Schulung aller Lehrkräfte in einer integrativen Pädagogik.
  • Förderung von Maßnahmen zur Einstellung behinderter Lehrkräfte in allen Schulen und Einrichtungen der beruflichen und Erwachsenenbildung.
  • Abschaffung von Zugangsbeschränkungen, die den gleichberechtigten Erwerb von Abschlüssen an allgemeinbildenden, Hoch- und Fachschulen für behinderte Menschen beeinträchtigen oder gar zu einer Exklusion beitragen würden.


Politische Forderungen


• Überarbeitung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze und des Schwerbehindertenrechts (Aktualisierte Definition der Merkzeichen, erleichterte Gleichstellung, Überprüfung der Einzel-GdB, transparente Ermittlung des Gesamt-GdB...).


• Ableitung aus dem Bundesverfassungsgerichts-Urteils: Ethische und politische Betrachtung des Schutzes von behinderten Menschen.


• Ausweitung von Nachteilsausgleichen (strikte Anerkennung im Bildungsbereich und am Arbeitsplatz, stärkere Fokussierung auf nicht-steuerrechtliche Aspekte, verbindliche Wirksamkeit im kulturellen und sozialen Dasein.).


• Bessere Durchlässigkeit in der beruflichen Ausbildung und Teilhabe (z.B. erleichterter Übergang aus WfbM in die reguläre Arbeitswelt.).


• Wahrung des Lebensschutzes (keine Lockerung der Abtreibungsregelungen, kritische Haltung zu PID usw., Selbstbestimmung am Ende des Lebens..).


• Stärkung der Rechte von Behinderten bei Beistellung eines Betreuers oder Stellvertreters (Sicherung des Willens des Behinderten durch Begleitung statt Repräsentanz).


• Leichte Sprache, große Buchstaben und Blindenschrift als obligatorische Angebote in der öffentlichen Verwaltung, Justiz, Medien und der privatwirtschaftlichen Werbung.


• Gleichstellung in der Geschäftsfähigkeit (Überarbeitung von §§ 104 und 105 BGB).


• Verpflichtung der Verfassungsorgane zur geeigneten Antidiskriminierungsarbeit.


• Sicherung eines soziokulturellen Lebensstandards für Behinderte.


• Erweiterung der Definition von Barrierefreiheit auf die generelle Infrastruktur.


• Erklärung der Inklusion zur Normalität im schulischen und beruflichen Bildungsbereich.


• Verringerung der Hürden zur Nutzung von Förderbedarfen und Integrationshilfe.


• Sanktionierung von Verhinderung des Zugangs für Behinderte zum ersten Arbeitsmarkt.


• Altersversorgung und soziales Existenzminimum in Behinderteneinrichtungen.


• Aktualisierung und Ausdehnung des Behindertenbegriffs.


• Generalisierter Anspruch auf Wahlrecht und Wählbarkeit.


• Vereinfachter Zugang zur Rehabilitationsleistungen.



In Kooperation mit:












Links zu Pressemitteilungen und Berichten über unsere Initiative


Notfallversorgung muss wohnortnah gewährleistet bleiben!

Berichterstattung von "lifePR" am 16.05.2023


Behindertentestamente sollten rechtliche Verbindlichkeit bekommen

Berichterstattung von "PR Maximus" am 04.06.2023


Abtreibungen: Der Streit beginnt bei der Frage nach Beginn des Lebens!

Berichterstattung von "firmenpresse" am 06.05.2023


Fachsprache in der Arztpraxis überfordert besonders chronisch Kranke

Berichterstattung von "Hochrhein-Zeitung" am 13.06.2023


Gewerbsmäßige Sterbehilfe braucht mehrstufige Schutzmechanismen

Berichterstattung von "Guetsel" am 26.06.2023


Kommunale Gesundheitshäuser können dezentrale Versorgung sichern

Berichterstattung von "Guetsel" am 02.07.2023


Beratungsstelle kritisiert Reform zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Berichterstattung von "EU-Schwerbehinderung" am 21.07.2023


Rechtsanspruch auf Tages- und Kurzzeitpflege verschärft Versorgungslage
Berichterstattung bei "MINQ-Media" vom 24.07.2023


Beratungsstelle fordert höhere Erbschaftssteuer-Freibeträge für Behinderte
Berichterstattung von "Presse-Board" am 20.08.2023


Beratungsstelle fordert mehr Akteure im Gesundheitswesen
Berichterstattung von "Presse-Board" am 06.09.2023



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